Zuerst stellt sich unsere Outbound, Kira Grüniger, kurz vor, anschliessend folgt das Referat über die KESB.
Die Kindes-
und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) stellen den Schutz von Personen
sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung
einzuholen. So beispielsweise wenn sie geistig oder psychisch
beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind oder sie noch minderjährig
sind und die Eltern sich nicht um sie kümmern können.
Erfährt die KESB durch die
betreffende Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder
von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie
geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand oder
eine Beiständin ein. Die Beistandsperson hat beispielsweise den Auftrag,
eine betagte Person in ihren administrativen und finanziellen
Angelegenheiten zu vertreten. Oder sie leitet Betreuungsmassnahmen in
die Wege, wenn Eltern nicht in der Lage sind, sich genügend um ihr Kind
zu sorgen. In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer
Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen.